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Grundsätze des GERFO für die Zusammenarbeit mit ländlichen Kreditgenossenschaften
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Für eine Zusammenarbeit mit dem GERFO können sich ländliche Kreditgenossenschaften nach dem Durchlaufen eines entsprechenden Ratingverfahrens qualifizieren.
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Refinanzierungskredite an die Kreditgenossenschaften werden mit Vermögensgegenständen der Unternehmer und/oder Bürgschaften besichert.
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Endkreditnehmer sind Kreditgenossenschaftsmitglieder (juristische Personen oder Einzelunternehmer), die nichtlandwirtschaftliche Unternehmen im ländlichen Raum betreiben. Kreditmittel werden für Umlaufkapital und Investitionen bereitgestellt.
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„Startups“ sind nur in Ausnahmefällen finanzierungsfähig. Der Handel mit Waffen, der Handel oder die Produktion von Tabakwaren, hochprozentigem Alkohol und Pelzen, Glückspiel und Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren werden nicht finanziert.
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Die Rückzahlungsmodalitäten werden individuell und saisonal angepasst.
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Die maximale Laufzeit der Kredite beträgt 36 Monate, die Höchstsumme für den Endkreditnehmer 1 Mio. Rubel (ca. 28.000 Euro).
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